Vorsicht an der (Zins-)Schranke!

Vorsicht an der (Zins-)Schranke!
Vorsicht an der (Zins-)Schranke!
Bleibt Ihr Unternehmen unter der Freigrenze von 3 Mio. Netto-„Zins“-Aufwand“ p.a.?
Gehen Sie bitte auf Nummer sicher!

Auch aktuell in 2026 ist es um das Thema der Zinsschranke weiterhin recht ruhig.

Dies liegt wohl auch daran, dass sich der Großteil der inländischen Unternehmen nicht von der Zinsschranke betroffen sieht.
Diese Unternehmen gehen davon aus, sich auf die Freigrenze berufen zu können, die die Zinsschranke nicht eingreifen lässt, wenn ein Netto-Zinsaufwand von EUR 3,0 Mio. p.a. nicht erreicht wird.

Allerdings besteht das Risiko, dass es zu einer ungeplanten Überschreitung der Freigrenze kommt und die Regelung der Zinsschranke dann voll greift („Fallbeil-Effekt“).

Bitte behalten Sie diese Grenze von EUR 3,0 Mio. Netto-Zinsaufwand für das Gesamtjahr im Auge und stimmen sich mit Ihren steuerlichen Berater ab!

Und sorgen Sie rechtzeitig für einen ausreichenden Sicherheitsabstand!

Es gibt sehr einfache und schnell umsetzbare Lösungen!

Sprechen Sie mich gerne an!