Sie investieren und Ihr Objekt wird erst in 2027 geliefert/abgenommen?

Sie investieren und Ihr Objekt wird erst in 2027 geliefert/abgenommen?
Sie investieren und Ihr Objekt wird erst in 2027 geliefert/abgenommen?
Und Sie müssen #Anzahlungen leisten?

Dann stellt sich die Investition in Ihrem Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2026 wie folgt dar:
🔹 Sie ziehen für die Anzahlung Ihre Banklinie und erhöhen Ihre Finanzverbindlichkeiten
🔹 Auf der Aktivseite wird die Anzahlung als „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ ausgewiesen
👉 Ergebnis: Die Bestellung ist zwar GuV-neutral, aber die Bilanz verlängert sich und die Eigenkapitalquote verringert sich!

Unser Vorschlag:
👉 Stellen Sie die Investitionen auf Leasing um!
Leasinggesellschaften können in die Bestellung eintreten, die Anzahlungen übernehmen und Ihnen die bereits geleisteten Anzahlungen vor dem Stichtag 31.12. zurückzahlen.

Stellen Sie sich nun bitte vor, wie dieses Leasinggeschäft in Ihrem Jahresabschluss nach HGB abgebildet wird:
👉Richtig! Gar nicht!
Ihre EK-Quote ist nun wieder wie vor der Bestellung!

Aber:
🔹 Manche Leasinggesellschaften werden ausweichen und Ihnen nur einen Sale & Lease-back in 2027 nach erfolgter Abnahme des Objektes anbieten.
🔹 Manche Leasinggesellschaften werden Ihnen – je nach Höhe der Anzahlungen – etwas von einem Anwartschaftsrecht erzählen und sagen, bis das die eigene Rechtsabteilung geklärt hat, dauert es zu lang!

👉 Unsere Kunden profitieren davon, dass wir sie umfassend beraten und Finanzierungen mit den richtigen Leasingpartnern – rechtzeitig - umsetzen!

Nebenbei: Die Vorfinanzierung der Anzahlungen durch die Leasinggesellschaft ist für Unternehmen im Sub-Investment Grade wie bspw. #LBOs auch noch günstiger und unterliegt nicht der #Zinsschranke - wie die ganze Leasingfinanzierung!

Lassen Sie uns sprechen!

#Treasury #CFO #LBO #PrivateEquity