E-Fahrzeuge (BEV) im Fuhrpark kaufen oder leasen?
Bitte beziehen Sie das Restwert-Risiko in die Entscheidung ein!
Viele Unternehmen stehen vor der Entscheidung, Fahrzeuge - insb. BEVs - entweder per Darlehen oder Mietkauf zu kaufen oder zu leasen.
Der Kauf von BEVs wird nach den aktuellen steuerlichen Regelungen (seit 1. Juli 2025) mit einer Sonderabschreibungsmöglichkeit von 75% der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr gefördert. Bitte denken Sie daran, dass die Nutzung dieser "Turbo"-Abschreibung auch zur Konsequenz hat, dass Sie das Restwertrisiko übernehmen, d.h. welchen Wert hat das Fahrzeug nach dem gewünschten Nutzungszeitraum von bspw. drei Jahren?
Bei Leasing geben Sie das Fahrzeug zurück und die Leasinggesellschaft übernimmt dieses Restwertrisiko - und sichert dies ggfs. beim Hersteller (OEM) ab.
Dem untenstehenden weitergeleiteten Post können Sie entnehmen, dass die Restwertannahmen der Vergangenheit etwas zu positiv waren.
Nach den Auswertungen des Leasing-Verbandes werden rd. 2/3 der BEVs geleast, was angesichts des aktuellen BEV-Gebrauchtwagenmarktes für die Kunden keine schlechte Entscheidung gewesen ist.
Solange der BEV-Gebrauchtmarkt nicht höhere Restwerte hergibt, ist das Restwertrisiko virulent.
Als Kunde können Sie entscheiden, wer dieses Risiko übernimmt...