Leasing wird unter der Zinsschranke steuerlich privilegiert - was viel zu wenig bekannt ist!
In unseren Beratungsgesprächen stellen wir immer wieder fest:
Steuerliche Überlegungen spielen bei der Wahl der Finanzierungsinstrumente praktisch keine Rolle. Das verschenkt enormes Potenzial.
Die Zinsschranke verhindert, dass
🔹größere und höher verschuldete (die die Freigrenze von 3 Mio. Zinsaufwand p.a. übersteigen) oder
🔹im Ausland ertragsstarke Unternehmen
ihre Zinslast steuerlich voll absetzen können.
Ein Teil wird einfach abgeschnitten und ist nur als Zinsvortrag in zukünftigen Jahren nutzbar.
Die Herausforderung in der Praxis:
Treasury und Steuerabteilung arbeiten hier oft aneinander vorbei.
🔹 Die Treasury bezieht in Ihrer Finanzierungsstrategie selten steuerliche Erwägungen ein
🔹 Die Steuerabteilung erstellt korrekt die Erklärungen und gestaltet selten proaktiv
🔹 Im Jahresabschluss wird geprüft, den Zinsvortrag zu aktivieren
🔹 Die Chance zur Optimierung wird nicht erkannt
Dabei liegt die Lösung sehr nahe: Leasing unter der Zinsschranke steuerlich privilegiert!
Durch strategische Beimischung von Leasing lässt sich die tatsächliche Steuerlast spürbar reduzieren.
Unsere Kunden sind regelmäßig überrascht, wenn wir diesen zusätzlichen Vorteil aufzeigen. Denn richtig strukturiert, ist Leasing schon Vor-Steuern sehr günstig!
Das Ergebnis:
Sehr günstige Finanzierung und steuerliche Privilegierung!
Nutzen Sie bereits die steuerlichen Vorteile von Leasing strategisch?
Leasing wird unter der Zinsschranke steuerlich privilegiert - was viel zu wenig bekannt ist!