Bei Leasing ist dies der Betrag, den der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit voraussichtlich zusätzlich zahlen muss, um das rechtliche Eigentum am Wirtschaftsgut zu erlangen; bei Nicht-Voll-Amortisations- oder Voll-Amortisationsverträgen als Nachmieterlöse bezeichnet; bei Leasingverträgen mit Kaufoption für den Leasingnehmer ist dies der Kaufoptionspreis. Dies gilt nicht für Mietkaufverträge, da das Eigentum automatisch mit Zahlung der letzten Rate übergeht.