Vorsteuer/Umsatzsteuer
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, was der Regelfall sein dürfte, sind Anschaffungskosten für Leasigzwecke ebenso wie die Leasingraten immer netto, mit...
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, was der Regelfall sein dürfte, sind Anschaffungskosten für Leasigzwecke ebenso wie die Leasingraten immer netto, mithin ohne Umsatzsteuer, anzugeben bzw. auszuweisen.
Auch der Leasingrechner setzt voraus, dass Sie als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Privatpersonen, öfftl. rechtliche Leasingnehmer wie bspw. Kommunen oder Unternehmer wie Ärzte und sonstige nicht vorsteuerabzugsberechtigte Freiberufler oder Kleinunternehmer stellt die – nicht vorsteuerabzugsfähige – Umsatzsteuer Teil der zu finanzierenden Anschaffungskosten dar.
In diesem Fall müssen die Raten, etwaige Anzahlungen, Bearbeitungsgebühren sowie Nachmieterlöse/Kaufoptionspreise ebenso inkl. Umsatzsteuer berücksichtigt werden.
Sind sie als Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, so geben Sie bitte im Leasingrechner die Anschaffungskosten brutto, d.h. inklusive Mehrwertsteuer ein.