Bei Leasingverträgen der Betrag, der für den Erwerb des Eigentums am Laufzeitende erwartungsgemäß zusätzlich gezahlt werden muss, um das (rechtliche) Eigentum am Objekt zu erlangen (bei Teilamortisations- und Vollamortisationsverträgen als Nachmieterlös bezeichnet) oder bei Leasingverträgen mit Kaufoption des Leasingnehmer der Kaufoptionspreis. Bei Mietkaufverträgen entfällt diese Position, da das Eigentum mit der Zahlung der letzten Rate automatisch übergeht.