Nutzungsrate
Bei fast allen Leasing- und Mietkaufverträgen beginnt der Vertragsbeginn, d.h. der Beginn der vereinbarten Laufzeit, am nächsten Monatsersten, manchmal sogar...
Bei fast allen Leasing- und Mietkaufverträgen beginnt der Vertragsbeginn, d.h. der Beginn der vereinbarten Laufzeit, am nächsten Monatsersten, manchmal sogar erst am Beginn des nächsten Kalenderquartals. Hierdurch verlängert sich die Gesamtlaufzeit der Finanzierung, so dass für ein steuererlasskonformes Leasing darauf zu achten ist, dass die 90%-Regelung eingehalten wird.
Zusätzlich findet sich für diesen Zeitraum bis zum Vertragsbeginn eine Vergütungsregelung (sog. Nutzungsrate) in Höhe eines 30igstel der vereinbarten Rate pro Tag.
Durch diese beiden vertraglichen Regelung verlängert sich folglich geringfügig die Laufzeit der Finanzierung (Einhaltung der 90%-Grenze ist zu beachten) und es erhöhen sich die Finanzierungskosten. LeasingPilot berät Sie gerne über die Auswirkungen.