Mietkauf
Den Mietkauf gibt es in zwei Varianten, echter und unechter Mietkauf.
Den Mietkauf gibt es in zwei Varianten, echter und unechter Mietkauf.
Der häufigere unechte Mietkauf entspricht einem Kauf gegen Ratenzahlung mit einem fest vereinbarten Übergang des rechtlichen Eigentums bei Zahlung der letzten Rate.
Der weniger gebräuchliche echte Mietkauf stellt eine Mischung aus Miet- und Kaufvertrag dar, bei dem der Mietkäufer das Objekt zunächst mietet, er aber jederzeit oder am Ende das Recht hat, das Objekt zu kaufen, wobei die bisher geleisteten Mietzahlungen (tw.) angerechnet werden.