Leasing

Leasing  (englisch "to lease" für "mieten") ist grds. vergleichbar mit einer Miete. Es handelt sich also um eine zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung geg...

Leasing  (englisch "to lease" für "mieten") ist grds. vergleichbar mit einer Miete. Es handelt sich also um eine zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, wobei das rechtliche und grundsätzlich auch das wirtschaftliche Eigentum bei der Leasinggesellschaft verbleibt.

LeasingPilot-Hinweis:
Bitte beachten Sie: Grundsätzlich erwirbt der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit nicht automatisch das Eigentum an dem Leasingobjekt (das ist bei Mietkauf der Fall), auch wenn er die Anschaffung der Leasinggesellschaft bereits voll amortisiert haben sollte. Für einen Eigentumsübergang muss noch ein gesonderter rechtlicher Schritt, bspw. Ausübung des Andienungsrechts der Leasinggesellschaft oder Ausübung der Kaufoption des Leasingnehmers, erfolgen. 

 

Grundsätzlich ist zwischen dem sogenannten Operate Leasing, das einer Miete vergleichbar ist, und dem Finanzierungsleasing, bei dem die Finanzierungsfunktion im Vordergrund steht (Alternative zu darlehensfinanziertem Kauf oder Mietkauf), zu unterscheiden.

Bei Operate Leasing wird der Leasinggegenstand gemessen an der gewöhnlichen Nutzungsdauer nur kurzfristig überlassen oder es bestehen kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten seitens des Leasingnehmers. Somit wird die Investition in den Leasinggegenstand nicht durch den ersten Lease amortisiert, das Investitionsrisiko (insbesondere das Risiko einer Anschlussnutzung oder Verwertung) verbleibt beim Leasinggeber.

Demgegenüber ist das Finanzierungsleasing gemessen an der gewöhnlichen Nutzungsdauer längerfristig angelegt und sieht während einer fest vereinbarten Grundmietzeit keine Kündigungsmöglichkeit vor. Hier sichert der Leasinggeber meist das Restwertrisiko ab, bspw. durch ein Andienungsrecht, d.h. das Recht, vom Leasingnehmer den Ankauf zum vereinbarten Restwert zu verlangen oder durch eine Abschlusszahlung, d.h. der Leasingnehmer muss den Restwert erst einmal zahlen - ohne das Eigentum am Leasinggegenstand zu erlangen.   

Auch bei einem Finanzierungsleasing wird dem Leasingnehmer am Ende der fest vereinbarten Leasinglaufzeit in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, den Leasingobjekt zu kaufen und das Eigentum zu erwerben, allerdings liegt hier für den Leasingnehmer ein Risiko, einen zusätzlichen Aufpreis zahlen zu müssen. 

LeasingPilot-Empfehlung:
Bitte klären Sie vorab, ob für Sie die reine Nutzung des Objektes im Vordergrund steht und Sie das Objekt am Ende der Laufzeit gerne zurückgeben (bspw. Pkw) oder ob Sie das Objekt weiter nutzen bzw. eigentlich lieber erwerben möchten (bspw. Werkzeugmaschine). Die richtige Wahl des Vertragstyps ist entscheidend – LeasingPilot berät Sie gerne über die Möglichkeiten, bspw. die Vereinbarung eines Vertragstyps mit einer festen Kaufoption.