Andienungsrecht und Kaufoption beim Leasing – Was ist der Unterschied?
Beim Leasing treffen wir oft auf Begriffe wie "Andienungsrecht" und "Kaufoption", aber was steckt eigentlich dahinter?
Beim Leasing treffen wir oft auf Begriffe wie "Andienungsrecht" und "Kaufoption", aber was steckt eigentlich dahinter?
Beide Varianten regeln ein Recht, einen Eigentumsübergang am Objekt zum Zeitpunkt des Vertragsendes verlangen zu können.
Andienungsrecht:
Gewährt dem Leasinggeber das Recht, am Ende der Laufzeit von Ihnen als Leasingnehmer den Erwerb des Objektes zu einem festgelegten Preis, dem Restwert, zu verlangen, ohne jedoch zur Ausübung verpflichtet zu sein (Put-Option).
Das Andienungsrecht dient rein der Absicherung des Restwertes aus Sicht des Leasinggebers. Darüber hinaus ist es höchstwahrscheinlich, dass Sie als Leasingnehmer das Objekt nicht zu dem vereinbarten Restwert erwerben können, sondern zusätzlich einen Aufpreis, die sog. Nachmieterlöse, zahlen müssen.
Nachmieterlöse sind nichts Verwerfliches, teilweise folgen Sie steuerlichen Vorgaben. Allerdings sollten Sie als Leasingnehmer am Ende der Laufzeit durch das Verlangen des Leasinggebers nach Nachmieterlösen nicht überrascht werden!
Kaufoption:
Gewährt Ihnen als Leasingnehmer das Recht, am Ende der Laufzeit den Erwerb des Objektes zu einem festgelegten Preis zu verlangen, ohne jedoch zur Ausübung verpflichtet zu sein (Call-Option).
Dies ist für Sie als Leasingnehmer vorteilhaft, wenn Sie davon ausgehen,
- dass das Objekt zum Zeitpunkt des Vertragsendes einen höheren Marktwert haben wird, als der vereinbarte Restwert widerspiegelt, und/oder
- wenn Sie als Leasingnehmer den Eigentumserwerb am Objekt sicherstellen möchten, bspw. weil das Objekt betriebsnotwendig ist und noch weiter genutzt werden soll.
Die richtige Wahl des Vertragstyps kann sehr viel Ärger und Enttäuschung am Vertragsende vermeiden.