Operate Lease oder Finanzierungsleasing?

Operate Lease oder Finanzierungsleasing?
Operate Lease oder Finanzierungsleasing?

Aus Sicht des Kunden ist die gewünschte Nutzungsdauer entscheidend: Soll das Objekt nur für einen definierten Zeitraum genutzt und dann zurückgegeben werden oder soll das Objekt dauerhaft genutzt werden und Leasing dient der Finanzierung?

Aus Sicht der Leasinggesellschaft ist der Restwert, das Restwertrisiko und die Verwertungsmöglichkeit entscheidend.

Bei der Wahl der passenden Leasingstruktur geht es keineswegs nur um Ratenhöhe und Laufzeit. Die eigentliche Weichenstellung erfolgt dadurch, was am Vertragsende passieren soll - und der Frage: Wer trägt das Risiko für den Restwert des Objekts?

In der Praxis lassen sich zwei Grundmodelle unterscheiden:

🔹Operate Lease (Klassisches Mietverhältnis): Hier steht die reine Nutzung im Vordergrund. Die Rückgabe des Objekts am Laufzeitende steht von vornherein fest, wie man es beispielsweise aus dem Fuhrparkmanagement kennt. Die Leasinggesellschaft kalkuliert den Marktwert am Ablauf der Nutzungsdauer und trägt das Verwertungsrisiko voll auf eigene Rechnung.

🔹Finanzierungsleasing (Teilamortisation mit Andienungsrecht als Absicherung des Finanzierers): Bei vielen Investitionsgütern möchte die Leasinggesellschaft das Restwertrisiko nicht tragen. Die Lösung im Vertragswerk: Ein Andienungsrecht. Der Leasinggeber hat am Laufzeitende das Recht, aber explizit nicht die Pflicht, dem Kunden das Objekt zum vorher festgelegten Restwert zu verkaufen.

Was bedeutet das für den Kunden?

Wer als Kunde plant, das Objekt am Ende der Laufzeit zu übernehmen, sollte die Spielregeln für das Vertragsende zwingend schon bei Abschluss des Geschäfts verhandeln. Wer das tatsächliche Verhalten des Leasinggebers am Vertragsende nicht im Detail klärt, riskiert am Ende Überraschungen bei Kaufpreis und Übernahme.

👉 Wissen Sie, wie sich ihr Leasinggeber am Vertragsende Ihrer bestehenden Leasingverträge verhalten wird?

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