Liebe Treasurer, unterliegt Ihr Unternehmen der #Zinsschranke?
Ja? Dann geht #ValueCreation ganz einfach: Nutzen Sie #Leasing!
Ich spreche oft mit Steuerberatern und auf Finanzierungsfragen spezialisierten Kanzleien.
Ein Thema, dessen geringe Bekanntheit mir bis jetzt niemand erklären konnte, ist die Zinsschranke, die es Unternehmen mit großen Finanzierungen (unterhalb der Freigrenze von EUR 3,0 Mio. Netto-Zinsaufwand p.a. bleibt man verschont) nicht erlaubt, ihre gesamte Zinslast steuerlich in Abzug zu bringen.
Hier sei der Hinweis an LBOs erlaubt, dass auch Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (auch gestundete) sowie alle PIK-Instrumente mitzählen!
Die Wirkung: Für diese Unternehmen sind ergänzende, d.h. zusätzlich zu den Hauptbestandteilen der Unternehmensfinanzierung (Konsortialdarlehen, Unitranche, SSD, Bond, etc.) aufgenommene Finanzierungen sehr teuer!
Dies gilt mit wenigen Ausnahmen.
Fast noch unbekannter als die Zinsschranke selbst, ist die nahe liegende Lösung: Leasing!
Erhöhen Sie den Anteil von Leasing und vergünstigen Sie die Fremdkapitalkosten!
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Leasing Basket an die Hand gibt!
Lassen Sie uns sprechen!
#Treasury #CFO #LBO #PrivateEquity
Liebe Treasurer, unterliegt Ihr Unternehmen der #Zinsschranke?