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description: 👉 Vorsicht an der (Zins-)Schranke! Halten Sie bitte immer ausreichend
  Abstand zur Freigrenze von 3,0 Mio. Netto-Zinsaufwand! 👉 Denn ein einmal aufgebauter
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2. 👉 Vorsicht an der (Zins-)Schranke!

# 👉 Vorsicht an der (Zins-)Schranke!

👉 Vorsicht an der (Zins-)Schranke! Halten Sie bitte immer ausreichend Abstand zur Freigrenze von 3,0 Mio. Netto-Zinsaufwand! 👉 Denn ein einmal aufgebauter Zinsv

![👉 Vorsicht an der (Zins-)Schranke!](/media/thumbs/news_image/linkedin-dabcfacd16.webp.400x400_q85.webp)


👉 Vorsicht an der (Zins-)Schranke!  
Halten Sie bitte immer ausreichend Abstand zur Freigrenze von 3,0 Mio. Netto-Zinsaufwand!  
👉 Denn ein einmal aufgebauter Zinsvortrag erschwert die Nutzung der Freigrenze in Folgejahren!  
  
Der Großteil der Unternehmen ist nicht von der Zinsschranke betroffen, da sie sich auf die Ausnahmeregelung der Freigrenze berufen können.  
  
Diese besagt, dass die Abzugsbeschränkungen der Zinsschranke nicht greifen, wenn der Netto-Zinsaufwand, d.h. Zinserträge abzüglich „Zins-“Aufwendungen, den Betrag von EUR 3,0 Mio. p.a. nicht erreichen.   
  
Was viele Unternehmen unterschätzen:   
Schon ein Erreichen oder eine geringe Überschreitung der EUR 3,0 Mio. aktiviert die volle Wirkung der Zinsschranke – mit negativen Folgen für das laufende Jahr und für die Folgejahre!   
  
Zwar ist der Teil des Zinsaufwandes, der nicht geltend gemacht werden kann, als sog. "Zinsvortrag" grds. unbegrenzt vortragsfähig.   
  
Allerdings hat dies negative Konsequenzen für die Folgejahre:   
  
👉 Dieser Zinsvortrag erschwert (und verhindert ggfs.) in den nächsten Jahren das Ziehen der „Zinsschranken-Freikarte“, da der vorhandene Zinsvortrag beim Netto-Zinsaufwand des nächsten Jahres mitgezählt wird.  
  
Stellen Sie also bitte sicher, dass Sie immer ausreichend Sicherheitsabstand zur Freigrenze haben und keinen Zinsvortrag aufbauen!   
  
Nun die gute Nachricht:  
  
Das geht recht einfach!  
  
Wir unterstützen Sie effizient bei der Senkung des relevanten steuerlichen Zinsaufwandes!  
  
👉 Sprechen Sie mich gerne an!   
Wir stimmen uns mit Ihrem steuerlichen Berater ab!  
  
Was ist zu beachten?   
👉 Zins ist laufzeitbezogen!   
Je früher wir in 2026 für Sie tätig werden, desto leichter kann man die Zinsschranke optimieren!   
  
  
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