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description: Steuern optimieren mit Leasing?  Erhöhte Erstraten statt Sonderzahlung
  vereinbaren!  Grundsätzlich finanzieren Leasingpartner die vollen Anschaffungskosten
  eine
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# Steuern optimieren mit Leasing?

Steuern optimieren mit Leasing? Erhöhte Erstraten statt Sonderzahlung vereinbaren! Grundsätzlich finanzieren Leasingpartner die vollen Anschaffungskosten eine

Steuern optimieren mit Leasing?   
Erhöhte Erstraten statt Sonderzahlung vereinbaren!  
  
Grundsätzlich finanzieren Leasingpartner die vollen Anschaffungskosten eines Objektes!  
  
Bei geringer Kundenbonität oder geringer Werthaltigkeit des finanzierten Objektes möchten Leasinggesellschaften jedoch nicht voll finanzieren. Sie fordern einen Eigenbeitrag des Leasingnehmers.   
  
Um den Finanzierungsbetrag zu senken, wird meist eine anfängliche Sonderzahlung gefordert, um den nicht durch den Verwertungswert des Objektes gedeckten (sog. Blanko-)Risikobetrag zu verringern.  
  
Hier können wir für Sie als Leasingnehmer ein vorteilhafteres Ergebnis erreichen.  
  
Eine einfache Möglichkeit besteht darin, statt einer Sonderzahlung erhöhte anfängliche Raten zu vereinbaren, die von der Leasinggesellschaft als Ersatz anerkannt werden.  
  
Wo liegt nun der Vorteil?  
  
Sonderzahlungen (Anzahlungen) lassen sich in der GuV nicht sofort vollständig als Aufwand in Abzug bringen. Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen muss ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, der linear über die Laufzeit verteilt aufwandswirksam aufzulösen ist (Ausnahme: Einnahmeüberschußrechnung).  
    
Erhöhte Raten dagegen haben den Vorteil, dass sie im Zahlungszeitpunkt als sonstige betriebliche Ausgaben – auch steuerlich – abzugsfähig sind.   
So kann der steuerliche Aufwand vorgezogen und sofort geltend gemacht werden, anstatt ihn über die Laufzeit zu verteilen.   
  
Es gibt noch einige weitere Möglichkeiten, die für Sie als Leasingnehmer zusätzliche Vorteile bringen.   
  
Sprechen Sie mich gerne an!  
       
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